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Das Innovationsförderprogramm des Ministeriums für Innovation, Wissenschaft, Forschung und Technologie des Landes Nordrhein-Westfalen hat ein Förderprogramm speziell für den Mittelstand aufgelegt. Unter der Dachmarke "Mittelstand.innovativ" werden dabei in Kooperation mit der InnovationsAllianz so genannte Innovationsgutscheine vergeben. Damit soll primär die Planung, Entwicklung und Umsetzung sowie die Weiterentwicklung von Produkten, Produktionsverfahren oder Dienstleistungen unterstützt werden. Es gilt, die Innovationsfähigkeit und Wachstumsorientierung der Unternehmen in Nordrhein-Westfalen zu stärken - bei kleinen und mittelständischen Betrieben in der Industrie, im Handel und Dienstleistungsbereich wie auch im Handwerk. Den Innovationsgutschein gibt es in zwei Varianten:
für externe wissenschaftliche Beratung im Vorfeld der Entwicklung eines innovativen Produkts, einer Dienstleistung oder einer Verfahrensinnovation, zum Beispiel Technologie- und Marktrecherchen, Machbarkeitsstudien, Werkstoffstudien oder Studien zur Fertigungstechnik.
für externe umsetzungsorientierte Forschungs- und Entwicklungstätigkeiten, die darauf ausgerichtet sind, innovative Produkte, Produktionsverfahren und Dienstleistungen bis zur Markt- beziehungsweise Fertigungsreife auszugestalten, zum Beispiel Konstruktionsleistungen, Service Engineering, Prototypenbau, Design, Produkttests zur Qualitätssicherung etc.
Eine Kombination beider Innovationsgutscheine ist möglich. Zudem können die Innovationsgutscheine von mehreren Unternehmen für ein gemeinsames Forschungs- oder Entwicklungsvorhaben kumuliert werden. In diesem Fall ist von jedem Unternehmen ein gesonderter Antrag zu stellen. Gefördert werden allerdings nur Leistungen, die nicht üblicherweise bereits am Markt angeboten werden (z.B. von Ingenieurbüros, Analytiklabors oder Unternehmensberatungen).
Die Aufträge können sowohl von deutschen, als auch von ausländischen Hochschulen und Forschungseinrichtungen ausgeführt werden. Wichtig ist, dass das kooperierende Unternehmen, das den Innovationsgutschein in Anspruch nimmt, seinen Sitz in Nordrhein-Westfalen hat.
Anträge auf Innovationsgutscheine können postalisch oder in digitaler Form bei der InnovationsAllianz der NRW-Hochschulen eingereicht werden. Für weitere Fragen steht Ihnen Frau Stephanie Koch, Ansprechpartnerin bei der InnovationsAllianz, gerne zur Verfügung.
InnovationsAllianz der NRW-Hochschulen e.V.
c/o Transferagentur Fachhochschule Münster GmbH
Hüfferstraße 27
D-48149 Münster
Rolf Laakmann
Tel.: 0251-8364611
E-Mail: innovationsgutschein(at)fh-muenster.de
Vorsitzende des Vorstands: Prof. Dr. Gisela Schäfer-Richter
Kontakt:
InnovationsAllianz der NRW-Hochschulen e.V.
Service-Büro
Riemenschneiderstr. 11, 53175 Bonn
Telefon: 0-700-46666791 (0-700-innonrw1)
E-Mail: innovationsallianz(at)inno-nrw.de